Erwerb der Mitgliedschaft

Die Nutzung einer Wohnung/Abschluss eines Mietvertrages ist an die Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft eG gebunden.  

Mit zwei Geschäftsanteilen je 325,- Euro (=Genossenschaftsanteilen) wird die Mitgliedschaft erworben (mitgliedschaftsbegründende Geschäftsanteile).
Daneben ist ein Eintrittsgeld in Höhe von z. Zt.100,- Euro zu entrichten

Vor der Vermietung einer Wohnung sind weitere Geschäftsanteile – entsprechend der Wohnungsgröße – zu erwerben (nutzungsbezogene Pflichtanteile).

Die Kündigung der Mitgliedschaft findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft eG mindestens 3 Monate vorher schriftlich zugehen.

Nutzungsbezogene Pflichtanteile

Für eine Wohnung:
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bis 60 m²: 2 Anteile: = 650,- Euro
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über 60m²: 3 Anteile: = 975,- Euro
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über 75m²: 4 Anteile: = 1.300,- Euro
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Für einen Stellplatz: 1 Anteil: = 325,- Euro